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09. Januar 2019

Befahrungsabgaben für die Schifffahrt sind seit dem 01. Januar 2019 abgeschafft

  • Zum 1. Januar 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Abschaffung der Abgaben für die Binnenschifffahrt umgesetzt. Damit wird die gewerbliche Güterschifffahrt jährlich um ca. 45 Millionen Euro entlastet.

    Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Binnenschifffahrt ist systemrelevant für unsere Logistik. Nur mit unseren Binnenschiffen funktioniert Transport und macht Deutschland immer wieder zum Logistikweltmeister. Unser Ziel ist daher, die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu stärken. Ein erster großer Schritt dafür ist getan: Wir haben die Befahrensabgabe für die gewerbliche Güterschifffahrt zum Jahreswechsel abgeschafft – und erfüllen damit eine wichtige Vorgabe des Koalitionsvertrages. Im nächsten Schritt finalisieren wir gemeinsam den ‚Masterplan Binnenschifffahrt‘.“

    Der Bund hat bisher auf den meisten Bundeswasserstraßen Abgaben von der gewerblichen Binnenschifffahrt erhoben. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2019 wurde entschieden, diese Abgaben abzuschaffen. Ausnahmen sind der Nord- Ostsee-Kanal und – aufgrund internationaler Abkommen – die Mosel. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat dementsprechend die Abgabenerhebung bereits eingestellt.

  • Befahrungsabgaben für die Schifffahrt sind seit dem 01. Januar 2019 abgeschafft

    Binnenschiff auf der Elbe (c) HHM / Jochen Wischhusen

  • Pressekontakt

     

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