Für Schiffahrt und Häfen im Elbstromgebiet
☰Die Befahrbarkeit von Wasserstraßen richtet sich in erster Linie nach der Fahrrinnenbreite und –tiefe sowie den Kurvenradien. In der Regel soll die Begegnung zweier Schiffe in der Fahrrinne gewährleistet werden, nur in Ausnahmefällen werden bei Engstellen Begegnungsverbote mit Verkehrsregelung ausgesprochen. Auf dieser Basis sind die europäischen Binnenwasserstraßen klassifiziert, d.h. für die Befahrbarkeit von Schiffen bestimmter Bauarten ausgewiesen.
Man unterscheidet zwei Grundtypen von Schiffen
Gütermotorschiff
Hier befinden sich Antriebseinheit, Steuerstand, Wohnbereich und Laderaum in einem Schiffskörper. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Mitnahme von Schubleichtern (Koppelverband). Motorschiffe sind relativ schnell und flexibel einsetzbar, allerdings werden während der Be und Entladung Personal und teure Technik gebunden.
Schubverband
Hier befinden sich Antriebseinheit, Steuerstand, Wohnbereich im Schubboot, davon getrennt die Laderäume in Schubleichtern. Bei Schubverbänden besteht die Möglichkeit zur Be- und Entladung der Leichter in den Häfen ohne ein Schubboot. Damit werden für diese Prozesse weniger Personal und Technik gebunden.
Schubverband
Schubverbände im Elbstromgebiet [HHM]